Um Ihr Anliegen kümmert sich: Rechtsanwalt Olaf Meyer
Wir übernehmen die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie die Geltendmachung oder die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Dies umfasst neben Personenschäden (Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden) auch den Fahrzeugschaden (Reparaturkosten, Mietwagen- und Abschleppkosten, Nutzungsausfall).
Wir lösen Ihre Probleme im Kfz-Vertragsrecht und beraten und vertreten Sie fundiert bei der Geltendmachung der Ihnen als Geschädigtem zustehenden Ansprüche. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Verkehrsstrafsachen, im Bußgeldverfahren sowie in allen Fragen rund um den Führerscheinentzug.