Neuer Bußgeldkatalog — Fahrverbot abwenden

excerpt: Seit dem 28.04.2020 gelten neue Regeln im Verkehrsrecht in Deutschland, dabei wurde der Bußgeldkatalog deutlich verschärft.

Seit dem 28.04.2020 gelten neue Regeln im Verkehrsrecht in Deutschland, dabei wurde der Bußgeldkatalog deutlich verschärft.

Der neue Bußgeldkatalog sieht z.B. bereits bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat vor und zwar auch für Ersttäter ohne Voreintragungen im Fahreignungsregister.

Dies stieß auf teilweise heftige Kritik, die nach einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur vom 15.05.2020 dazu geführt hat, dass ein Teil des Bußgeldkatalogs jetzt erneut überarbeitet werden soll.

In einer neuen Novelle für die 2. Jahreshälfte ist geplant, für derartige Verstöße das Bußgeld von 80,00 € auf 100,00 € zu erhöhen, dafür aber die die Anordnung von Fahrverboten entfallen soll.

Was tun, wenn man in der Zwischenzeit geblitzt wird?

Ich rate an, auf jeden Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und eine gerichtliche Entscheidung bis zum Inkrafttreten der Überarbeitung der StVO in der 2. Jahreshälfte hinauszuzögern.

Denn in diesem Fall wäre nach der milderen gesetzlichen Regelung zu ahnden. Grundsätzlich ist nach § 2 Abs. 1 StGB das zur Zeit der Tat geltenden Gesetz für die Strafbarkeit maßgeblich. Nach § 2 Abs. 3 StGB gilt aber: „Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“

Kommt es nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid seiner Entscheidung beim Amtsgericht, obwohl der Bußgeldkatalog noch nicht entschärft wurde, bleibt es zunächst ein Fahrverbot. Dann sollte der betroffene Autofahrer Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht einlegen, die immer zulässig ist, wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde.

Betroffene sollten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und gegen Bußgeldbescheide vorgehen. Wegen der zu erwartenden Verfahrensdauer besteht berechtigte Aussicht, die endgültige Entscheidung bis zur Entschärfung des neuen Bußgeldkatalogs hinauszuzögern und dadurch ein Fahrverbot zu verhindern.

Olaf Meyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht

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