Um Ihr Anliegen kümmert sich: Rechtsanwalt Olaf Meyer
Wir stehen Ihnen sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht zur Seite und beraten und vertreten Sie intensiv in allen Fragen des Individual- sowie Kollektiv-Arbeitsrechts (Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebung und Abfindung, Abmahnung, Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen usw.).
Wir übernehmen für Sie die rechtsgestaltende Tätigkeit bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wir sind Ihr Partner bei Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz.