Der neue Bußgeldkatalog 2021
- excerpt: Bußgeldkatalog 2021: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Zu schnell gefahren, falsch geparkt, durch die Rettungsgasse fahren: Seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Was jetzt deutlich mehr kostet.
- Tempoverstöße sind teurer geworden, aber die Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert
- Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen spürbar
- Wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt jetzt ein Fahrverbot
Hier die wichtigsten Änderungen:
Geschwindigkeisverstöße
Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem Pkw
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
… bis 10 km/h |
30 € |
|
|
… 11 — 15 km/h |
50 € |
|
|
… 16 — 20 km/h |
70 € |
|
|
… 21 — 25 km/h |
115 € |
1 |
|
… 26 — 30 km/h |
180 € |
1 |
a) |
… 31 — 40 km/h |
260 € |
2 |
1 Monat |
… 41 – 50 km/h |
400 € |
2 |
1 Monat |
… 51 — 60 km/h |
560 € |
2 |
2 Monate |
… 61 — 70 km/h |
700 € |
2 |
3 Monate |
über 70 km/h |
800 € |
2 |
3 Monate |
a) 1 Monat Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem Pkw
Verstoß |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
… bis 10 km/h |
20 € |
|
|
… 11 — 15 km/h |
40 € |
|
|
… 16 — 20 km/h |
60 € |
|
|
… 21 — 25 km/h |
100 € |
1 |
|
… 26 — 30 km/h |
150 € |
1 |
a) |
… 31 — 40 km/h |
200 € |
1 |
a) |
… 41 — 50 km/h |
320 € |
2 |
1 Monat |
… 51 — 60 km/h |
480 € |
2 |
1 Monat |
… 61 — 70 km/h |
600 € |
2 |
2 Monate |
über 70 km/h |
700 € |
2 |
3 Monate |
a) 1 Monat Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
Parken und Halten
- Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und beim Parken und Halten in zweiter Reihe werden Geldbußen bis zu 110 € fällig.
- Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
- Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird mit einer Geldbuße von 55 € geahndet.
- Für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge kostet zukünftig eine Geldbuße von 55 €.
- Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird 35 € belegt.
- Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 € statt bisher 15 € fällig. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es jetzt 50 statt 35 €.
- Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, seit 9. November mit 100 € und einem Punkt geahndet.
- Einen Punkt bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld: 80 €.
Rettungsgasse
- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 € sowie ein Monat Fahrverbot und die die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Sonstige Regelverstöße
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 € Geldbuße geahndet.
- Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren können Bußgelder bis zu 100 € verhängt werden.
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
- Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen