Der neue Bußgeldkatalog 2021

excerpt: Bußgeldkatalog 2021: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Zu schnell gefahren, falsch geparkt, durch die Rettungsgasse fahren: Seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Was jetzt deutlich mehr kostet.

  • Tempoverstöße sind teurer geworden, aber die Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert
  • Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen spürbar
  • Wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt jetzt ein Fahrverbot

Hier die wichtigsten Änderungen:

Geschwindigkeisverstöße

Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem Pkw

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

… bis 10 km/h

30 €

 

 

… 11 — 15 km/h

50 €

 

 

… 16 — 20 km/h

70 €

 

 

… 21 — 25 km/h

115 €

1

 

… 26 — 30 km/h

180 €

1

a)

… 31 — 40 km/h

260 €

2

1 Monat

… 41 – 50 km/h

400 €

2

1 Monat

… 51 — 60 km/h

560 €

2

2 Monate

… 61 — 70 km/h

700 €

2

3 Monate

über 70 km/h

800 €

2

3 Monate

a) 1 Monat Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird

Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem Pkw

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

… bis 10 km/h

20 €

 

 

… 11 — 15 km/h

40 €

 

 

… 16 — 20 km/h

60 €

 

 

… 21 — 25 km/h

100 €

1

 

… 26 — 30 km/h

150 €

1

a)

… 31 — 40 km/h

200 €

1

a)

… 41 — 50 km/h

320 €

2

1 Monat

… 51 — 60 km/h

480 €

2

1 Monat

… 61 — 70 km/h

600 €

2

2 Monate

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

a) 1 Monat Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird

Parken und Halten

  • Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und beim Parken und Halten in zweiter Reihe werden Geldbußen bis zu 110 € fällig.
  • Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
  • Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird mit einer Geldbuße von 55 € geahndet.
  • Für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge kostet zukünftig eine Geldbuße von 55 €.
  • Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird 35 € belegt.
  • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 € statt bisher 15 € fällig. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es jetzt 50 statt 35 €.
  • Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, seit 9. November mit 100 € und einem Punkt geahndet.
  • Einen Punkt bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld: 80 €.

Rettungsgasse

  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 € sowie ein Monat Fahrverbot und die die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.

Sonstige Regelverstöße

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 € Geldbuße geahndet.
  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren können Bußgelder bis zu 100 € verhängt werden.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen

Olaf Meyer, Verkehrsrecht

Kanzlei am Citytor, Salzgitter-Lebenstedt

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