Messung mit LEIVTEC XV3 praktisch gestoppt

excerpt: LEIVTEC XV3 — das Gerät ist quasi stillgelegt. Empfehlung: Gegen Bußgeldbescheide damit vorgehen. Wir helfen.

Hersteller stoppt Messungen mit LEIVTEC XV3

Seit geraumer Zeit steht immer wieder ein ganz bestimmter Blitzer in der Kritik: der LEIVTEC XV3. Beim LEIVTEC XV3 handelt es sich um ein Gerät der mobilen Geschwindig­keits­überwachung, bei der die Fahrzeuge durch einen Infrarot-Messstrahl erfasst werden.

Auf der Website des Herstellers wird es als „bewährtes Messverfahren wie beim LEIVTEC XV2, dem beweissichersten Gerät Deutschlands laut Gutachter“ angepriesen.

Versuche von Sachverständigen haben aber ergeben, dass es bei bestimmten Fallkonstellationen bei Messungen mit dem genannten Messgerät zu Auffälligkeiten bei der Geschwindigkeitsermittlung kam, die die Verkehrsfehlergrenzen, insbesondere auch zu Ungunsten des Betroffenen, verletzen.

Da zum derzeitigen Zeitpunkt auch der Hersteller selbst nicht ausschließen kann, dass es selbst bei Beachtung der aktuellen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messerwertabweichungen kommen kann, empfiehlt dieser, derzeit mit dem Gerät keine Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.

Kurz gesagt ist das Gerät ist damit derzeit praktisch stillgelegt.

Bisher wurde das Messverfahren mit LEIVTEC XV3 von den Gerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Auch dies dürfte angesichts der neuen Entwicklungen zurzeit hinfällig sein.

Derzeit noch laufende Bußgeldverfahren, aufgrund von Messungen mit diesem Gerät, müssen nach meiner Einschätzung eingestellt werden.

Ich rate allen Betroffenen an, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen.

Melden Sie sich in derartigen Fällen bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Olaf Meyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht

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