Verkehrsunfall: Was steht mir zu?

excerpt: Für was ist der Unfallgegner ersatzpflichtig?

Sie haben bedauerlicherweise einen Verkehrsunfall erlitten. Wir hoffen, dass es uns gemeinsam gelingt, Ihnen weiteren Ärger zu ersparen. Damit Sie wissen, inwieweit der Unfallgegner ersatzpflichtig ist, möchten wir Ihnen kurz mitteilen, welche Ansprüche Sie unter Umständen durchsetzen können.

  1. Sachverständigenkosten
  2. Reparaturkosten (lt. Gutachten bzw. Reparaturrechnung/Kostenvoranschlag) oder bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (lt. Gutachten)
  3. Wertminderung (verbleibende Wertminderung nach erfolgter sachkundiger Reparatur)
  4. Nutzungsausfall (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit müssen vorhanden sein)
  5. Mietwagenkosten
  6. Abschleppkosten
  7. Aufwandsentschädigung (Pauschale für unfallbedingte Wege, Telefonate, Porti etc. ca. 15,00 EUR bis 25,00 EUR)
  8. Schmerzensgeld
  9. Attestkosten
  10. Verdienstausfall (ist konkret nachzuweisen, Verlagerungen der Arbeitszeit und Freizeiteinengung führen nicht zum Verdienstausfall)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Entstandener Ärger bzw. Zeitaufwand zur Regelung bestimmter Angelegenheiten wird allerdings nicht beglichen.

Die Anwaltskosten sind eine Schadensposition und werden von der gegnerischen Haftpflicht-versicherung ebenfalls bezahlt und anhand des anerkannten Schadensersatzbetrags errechnet.

Wir wenden uns unverzüglich an die gegnerische Haftpflichtversicherung und senden Ihnen unsere Veranlassungen zur Kenntnisnahme. Die weitere Abwicklung des Schadensfalls erfolgt durch uns dann zügig und ohne weitere Zwischenbescheide. Rückfragen an Sie bzw. Berichte über den Sachstand erfolgen nur bei gegebener Veranlassung.

Wir bitten Sie um Mitteilung, falls Sie oder ein anderer Fahrzeuginsasse beim Unfall verletzt wurde. Ferner wollen wir Sie bitten, alle Belege über Ihnen eventuell sonst noch entstandene Sachschäden (zB. Kleiderschaden, zerbrochene Gegenstände, etc.) an uns senden.

Bitte beachten Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung auch, dass diese Ihr Verfahrensgegner ist und jeder Sachbearbeiter der Versicherung gegen Sie als Zeuge zur Verfügung stehen kann. Führen Sie daher mit der gegnerischen Versicherung und deren Vertretern keine persönlichen Gespräche und verweisen Sie diese in allen Angelegenheiten an uns als Ihre Anwälte.

Formulare der gegnerischen Versicherung bitten wir, uns zu übersenden zwecks weiterer Veranlassung. Teilen Sie uns auch Ihre Bankverbindung mit, damit wir Zahlungen, die für Sie bestimmt sind, zügig weiterleiten können.
Sollten Sie in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld oder mit einem Ermittlungsverfahren belastet werden, bitten wir um Information, um angemessen reagieren zu können. Verzichten Sie darauf, ohne Rücksprache mit uns selbst Angaben zu machen.

Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Verkehrsangelegenheit noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

Olaf Meyer, Verkehrsrecht

Kanzlei am Citytor, Salzgitter-Lebenstedt

Ihre Rechtsanwälte

Ingo Galinat Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Olaf Meyer Fachanwalt für Verkehrsrecht

in Kanzleigemeinschaft mit:
Christian Herzog Fachanwalt für Strafrecht

Kontakt

KANZLEI AM CITYTOR
In den Blumentriften 18
38226 Salzgitter Lebenstedt

Telefon: 05341 8481-0
Telefax: 05341 / 84 81 - 25
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