Verkehrsunfall: Schuldanerkenntnis ohne Folgen

excerpt: Schuldeingeständnis verpflicht zu nichts

Die Aussage „Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen“ direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts.

b]OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: I-1 U 246/07 – Urteil vom 16.06.2008[/b]

Die Aussage "Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen" direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden bestätigt, wie die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) berichten. Eine solche Aussage spiele allenfalls bei der Beweiskette als Indiz eine Rolle, so der 1. Zivilsenat des OLG. Die Aussage sei jedoch kein bindendes Schuldanerkenntnis, das automatisch die Haftung nach sich ziehe. Unmittelbar nach dem Unfall wolle ein darin verwickelter Fahrer häufig "unüberlegt die Gegenseite beruhigen".
Die Richter hatten über eine Klage gegen einen 77-jährigen Autofahrer und dessen Versicherung zu entscheiden. Der ältere Herr hatte auf einer Kreuzung gebremst, weil er irrtümlich meinte, ein Hindernis versperre den Weg. Dadurch hatte er einen Unfall ausgelöst. Unmittelbar nach der Kollision hatte der Beklagte sich auf einem Notizzettel als "Verursacher" bezeichnet. Mündlich erklärte er, "er erkenne die Schuld an" und "seine Versicherung werde den Schaden des Klägers sofort ausgleichen". Die Versicherung des 77-Jährigen wollte aber nicht zahlen, mit dem Hinweis, der andere Autofahrer hatte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Nach Überzeugung des OLG war der Beklagte "nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen". Für die Gegenseite sei erkennbar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle in der Regel "weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen".

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Olaf Meyer, Verkehrsrecht

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