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In unserem Newsletter möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich über aktuelle Themen zu informieren. Sollten zu einzelnen Themenbereichen Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. Der Newsbereich wird kontinuierlich erweitert, um eine umfangreiche Palette an Informationen zur Verfügung zu stellen.
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Bei Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes hat der Besteller die Hinsendekosten nicht zu tragen.
Aufgrund der für die nationalen Gerichte bindenden Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie durch den EuGH ist § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. Dementsprechend ist es Verkäufern von Waren im Fernabsatzgeschäft verwehrt, Verbrauchern die Kosten für die Hinsendung der von ihr vertriebenen Waren auch dann aufzuerlegen, wenn diese von ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.
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Rechtsanwältin und Notarin
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsanwalt
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in Kanzleigemeinschaft mit
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Christian Herzog
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
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